Nicht nur die Mitarbeiter:innen der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) haben nach unserer Ansicht Respekt und Anerkennung verdient, sondern natürlich auch die der privaten Sicherheitswirtschaft. Die Zuständigkeiten der soeben genannten Berufsgruppen ist in der Regel klar voneinander abgegrenzt aber es gibt im Rahmen von PPP (Public Private Partnership) auch Überschneidungen. So werden Mitarbeiter:innen der privaten Sicherheitswirtschaft nicht nur ausschließlich im tatsächlichen privatem Bereich tätig sondern auch in teilöffentlichen oder öffentlichen Bereichen. Dennoch ist u. a. für alle die Kernaufgabe das Durchsetzen von Recht, Ordnung und Sicherheit. Die Mitarbeiter:innen der privaten Sicherheitswirtschaft tragen keine „Uniform“ im Sinne der hoheitlichen Definition, jedoch dient im Zivilbereich ihre Dienstkleidung sehr wohl als Uniform. Mit ca. 260.000 liegt die Anzahl der Beschäftigen in Deutschland in etwa 20.000 unter der der Polizei.
Aus diesem Grund findet auch die private Sicherheitswirtschaft einen Platz in einen der Flügelspitzen unserer Eule.